Was spricht für und gegen das Projekt?
Argument der Befürworter:
Eine Entlastung von Wevelinghoven und Kapellen ist nur durch eine neue Ortsumgehung durch die Erftaue möglich.
Unser Gegenargument:
Eine Entlastung ist durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt für LKWs sofort erreichbar. Der regionale Verkehr kann über die A 46 fahren (s. Ziel des Projekts). Auf einen ungewissen Neubau in späterer Zukunft wollen wir nicht warten.
Argument der Befürworter:
Durch Lärmschutzwände wird die Lärmbelastung unter die gesetzlichen Grenzen reduziert. Innerorts wird es deutlich weniger Lärm und Abgase geben.
Unser Gegenargument:
Nach dem Neubau wird es zwei stark befahrene Straßen geben. Weil viele Lieferverkehre nur die kürzeste Route bezahlt bekommen, wird die kürzere Ortsdurchfahrt nach wie vor als Abkürzung dienen. Lärm und Abgase innerhalb der Orte werden bleiben.
Argument der Befürworter:
Durch den ortsnahen Neubau der L 361n werden zwar Naherholungsfunktionen der Erftaue beeinträchtigt, dies wird aber durch geeignete Maßnahmen kompensiert (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Unser Gegenargument:
Die Erftaue muss als wertvoller regionaler Grünzug (s. Erftaue) erhalten, zugänglich und vom Ortsrand aus sichtbar bleiben. Lärmschutz ist auf der Ostseite nicht vorgesehen, zu Trennungseffekten und optischer Beeinträchtigung kommt also noch Lärm- und Abgasbelastung hinzu. Daran ändern auch die vorgesehenen Maßnahmen nichts.
Argument der Befürworter:
„Neben den dauerhaften Flächenverlusten stellt der Straßenkörper eine physische und mikroklimatische Barriere für eine Vielzahl bodengebundener Tierarten dar und trägt zur Fragmentierung der Landschaft bei. Letztere „gehört zu den wichtigsten Ursachen für den Rückgang der Arten- und Lebensraumvielfalt in Europa“ (JAEGER, 2002). … Die Kompensation wird mit den Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen … auf einer Gesamtfläche von ca. 9,35 ha … geleistet“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011). Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG liegen nicht vor (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Unser Gegenargument:
Die Zerschneidung der Landschaft, die damit verbundene Fragmentierung der wertvollen Lebensräume für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten (s. Erftaue) und der Verlust Jahrtausende alter Biotopstrukturen lässt sich nicht kompensieren. Verloren ist verloren. Dies ist umso bedauerlicher, als die wertvolle Erftaue siedlungsnahe Naturerfahrung für Alt und Jung ermöglicht, mit Bedeutung sogar im regionalen Maßstab. Daher geben Regional- und Landschaftsplan zu Recht vor, diesen regionalen Grünzug als Raum mit besonderen Ausgleichs‐ und Ergänzungsfunktionen zu erhalten (s. Erftaue).
Argument der Befürworter:
„Der Bau der L 361n führt in erster Linie zum Verlust offener, landwirtschaftlich genutzter Flächen, die als Kaltluftentstehungsflächen dienen. Der Kaltluftabfluss ist aufgrund der geringen Geländeneigung jedoch sehr gering und wird durch die geplante Baumaßnahme … nicht weiter eingeschränkt“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Unser Gegenargument:
Mit der neuen L 361n und der Ortsdurchfahrt gäbe es zwei Straßen, die zusammen deutlich mehr CO2 abgeben würden als die bisherige Straße. Jeder Straßenneubau ist klimaschädlich. Wenn der Verkehrssektor endlich seinen Beitrag leisten will, die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen, muss er den Straßenneubau drastisch reduzieren (s. Wahlprüfsteine 2022, Hintergrund).
Argument der Befürworter:
„Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen bauzeitlichen Entwässerung und eines schadensfallfreien Bauablaufs können erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der von der Baumaßnahme betroffenen Fließgewässer des Planungsraumes ausgeschlossen werden“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Unser Gegenargument:
Das Ahrhochwasser hat erschreckend vor Augen geführt, dass der Klimawandel in Deutschland angekommen ist. Alle Baumaßnahmen in Auenbereichen sind daher grob fahrlässig und wirtschaftlich unsinnig.
Argument der Befürworter:
Investitionen in Infrastruktur ist eine Investition in einen funktionierenden Strukturwandel, von daher ist die Investition in den Bau der L 361n aus meiner Sicht natürlich gerechtfertigt” (Heike Troles, MdL, s. Wahlprüfsteine)
Unser Gegenargument:
Eine durchschnittliche Ortsumgehung kostete 2008 in NRW 7,4 Mio. €. Selbst unter Berücksichtigung der Preissteigerung ist die L 361n mit 22,5 Mio. € außergewöhnlich teuer, unwirtschaftlich und dem drängenden Anspruch auf eine Verkehrswende entgegengesetzt (Wahlprüfsteine 2022, Hintergrund).