Was spricht für und gegen das Projekt?
Für die L 361n:
Eine Entlastung von Wevelinghoven und Kapellen ist nur durch eine neue Ortsumgehung durch die Erftaue möglich.
Für die Erftaue:
Die L361n durch die Erftaue ist unsinnig und nicht erforderlich. Eine Entlastung ist durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt für LKWs sofort erreichbar. Der regionale Verkehr kann über die A 46 fahren (s. Ziel des Projekts). Auf einen ungewissen Neubau in späterer Zukunft wollen wir nicht warten.
Für die L 361n:
Durch Lärmschutzwände wird die Lärmbelastung unter die gesetzlichen Grenzen reduziert. Innerorts wird es deutlich weniger Lärm und Abgase geben.
Für die Erftaue:
Nach dem Neubau wird es zwei stark befahrene Straßen geben, die bestehende Ortsdurchfahrt und die neue Ortsumgehung. Weil viele Lieferverkehre nur die kürzeste Route bezahlt bekommen, wird die kürzere Ortsdurchfahrt nach wie vor als Abkürzung dienen. Lärm und Abgase innerhalb der Orte werden bleiben.
Für die L 361n:
Durch den ortsnahen Neubau der L 361n werden zwar Naherholungsfunktionen der Erftaue beeinträchtigt, dies wird aber durch geeignete Maßnahmen kompensiert (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Für die Erftaue:
Die Erftaue muss als wertvoller regionaler Grünzug (s. Bedeutung der Erftaue) erhalten, zugänglich und vom Ortsrand aus sichtbar bleiben. Lärmschutz ist auf der Ostseite nicht vorgesehen, zu Trennungseffekten und optischer Beeinträchtigung kommt also noch Lärm- und Abgasbelastung hinzu. Daran ändern auch die vorgesehenen Maßnahmen nichts.
Für die L 361n:
Die durch den Straßenneubau verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wie Flächenverluste und Barrierewirkungen werden durch „Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen … auf einer Gesamtfläche von ca. 9,35 ha … kompensiert“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011). Artenschutzrechtliche Verbote werden nicht übertreten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Für die Erftaue:
Zerschneidung der Landschaft und der wertvollen Lebensräume für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten (s. Bedeutung der Erftaue) sowie der Verlust Jahrtausende alter Biotopstrukturen lassen sich nicht kompensieren. Verloren ist verloren. Dies ist umso bedauerlicher, als die wertvolle Erftaue siedlungsnahe Naturerfahrung für Alt und Jung ermöglicht, mit Bedeutung sogar im regionalen Maßstab. Daher geben Regional- und Landschaftsplan zu Recht vor, diesen regionalen Grünzug als Raum mit besonderen Ausgleichs‐ und Ergänzungsfunktionen zu erhalten (s. Bedeutung der Erftaue).
Für die L 361n:
„Der Bau der L 361n führt in erster Linie zum Verlust offener, landwirtschaftlich genutzter Flächen, die als Kaltluftentstehungsflächen dienen. Der Kaltluftabfluss ist aufgrund der geringen Geländeneigung jedoch sehr gering und wird durch die geplante Baumaßnahme … nicht weiter eingeschränkt“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Für die Erftaue:
Mit der neuen L 361n und der Ortsdurchfahrt gäbe es zwei Straßen, die zusammen deutlich mehr CO2 abgeben würden als die bisherige Straße. Jeder Straßenneubau ist klimaschädlich. Wenn der Verkehrssektor endlich seinen Beitrag leisten will, die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen, muss er den Straßenneubau drastisch reduzieren (s. Wahlprüfsteine 2022, Hintergrund).
Für die L 361n:
„Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen bauzeitlichen Entwässerung und eines schadensfallfreien Bauablaufs können erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen der von der Baumaßnahme betroffenen Fließgewässer des Planungsraumes ausgeschlossen werden“ (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Cochet Consult, Entwurf 3/2011).
Für die Erftaue:
Das Ahrhochwasser hat erschreckend vor Augen geführt, dass der Klimawandel in Deutschland angekommen ist. Alle Baumaßnahmen in Auenbereichen wie die der Erftaue sind daher grob fahrlässig und wirtschaftlich unsinnig. Die Erftaue leistet bei Hochwasser einen unverzichtbaren Beitrag als Ausdehnungsgebiet.
Für die L 361n:
Keine Aussage
Für die Erftaue:
Eine durchschnittliche Ortsumgehung kostete 2008 in NRW 7,4 Mio. €. Selbst unter Berücksichtigung der Preissteigerung ist die L 361n mit 22,5 Mio. € außergewöhnlich teuer, unwirtschaftlich und dem drängenden Anspruch auf eine Verkehrswende entgegengesetzt (s. Wahlprüfsteine 2022, Hintergrund).