Was wurde bisher entschieden?
Die L 361n wird seit 60 Jahren geplant. Die Karte zeigt verschiedene Varianten der Linienführung, die in der Vergangenheit diskutiert wurden. Mittlerweile wird seitens der Straßenbauverwaltung nur noch Variante II (Erftauenquerung) verfolgt.
1961
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden die Flächen für eine geplante L361n durch die Erftaue im Bereich von Grevenbroich freigehalten.
1965
Linienbestimmung L 361n (Variante I); Übernahme in die Flächennutzungspläne der damals selbstständigen Gemeinden Kapellen und Wevelinghoven.
1965
1980
Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Umgehung Grevenbroich – Wevelinghoven im Zuge der Landstraße L 361n. Massive Einwendungen der Bürgerschaft gegen den Nordabschnitt (Erftauenquerung).
1985
Aufgrund von Eingaben des BUND und von RETTET DIE ERFTAUE entscheidet das Verkehrsministerium, den Nordabschnitt zurückzustellen.
Planfeststellungsbeschluss für den Südabschnitt zwischen Grevenbroich und Wevelinghoven. Dieser Beschluss wird beklagt wegen „nicht revidierbarer Planungsbindungen“ für den Nordabschnitt („Salamitaktik“).
1985
1988
Umweltverträglichkeitsstudie: Variante I nicht umweltverträglich, Empfehlung: Nullvariante mit Verkehrsberuhigung in Kapellen und Wevelinghoven.
1991
Oberverwaltungsgericht weist die Klage ab, Endpunkt des Südabschnitts an der L 142 stellt keinen Zwangspunkt für den Nordabschnitt dar.
1991
1995
Straßenbauverwaltung: Mit dem Bau der Erftauenquerung ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Daher schlägt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt Grevenbroich vor, die L 361n stattdessen über die K10 / K22 (Westumgehung) zu führen. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten (Lilienthalgutachten) verspricht eine deutliche Entlastung für Kapellen, Wevelinghoven und Hemmerden.
1998
Im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans wird die Ortsumgehung Kapellen in Stufe 2 nachrangig – als Westumgehung – eingestuft.
1998
1999
Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion, den Flächennutzungsplan zu ändern (112. Änderung), damit die Erftauenquerung über einen Bebauungsplan Baurecht erlangen kann.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die Erftauenquerung als Ziel von Raumordnung und Landesplanung dar. Die Bezirksplanungsbehörde schließt die Westumgehung als nicht zielführend aus.
2000
Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion, den Flächennutzungsplan zu ändern (112. Änderung), damit die Erftauenquerung über einen Bebauungsplan Baurecht erlangen kann.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die Erftauenquerung als Ziel von Raumordnung und Landesplanung dar. Die Bezirksplanungsbehörde schließt die Westumgehung als nicht zielführend aus.
2000
2001
Bürgerversammlung zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes “Ortsumgehung Wevelinghoven – Kapellen“: Umweltgutachter verteidigt die Erftauenquerung gegenüber den Bedenken aus der Bürgerschaft.
Die Bezirksregierung hält an der raumordnerischen Vorgabe fest, die weitere Planung der L 361n auf die Ostvariante (Erftauenquerung) zu beschränken. Damit das Flächennutzungsplanverfahren (112. Änderung) ein Linienbestimmungs-verfahren ersetzen kann, sind Ergänzungen der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
2002
Die ergänzte Umweltverträglichkeitsstudie liegt vor. Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt nach erneuter Offenlegung die 112. Flächennutzungsplanänderung „Ortsumgehung Wevelinghoven/Kapellen“.
2002
2003
Die 112. Flächennutzungsplanänderung wird von der Bezirksregierung genehmigt.
Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Grevenbroich prognostiziert erhebliche Entlastungswirkungen der L 361n für Kapellen und Wevelinghoven, allerdings nur in Verbindung mit weiteren innerörtlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
2005
Die Stadt Grevenbroich legt eine Untersuchung der Varianten in Ergänzung des Verkehrsentwicklungsplans vor (BSV-Gutachten). Sie empfiehlt eine Beruhigung insb. der Ortsdurchfahrt Wevelinghoven, den Neubau der K 10n/K 22n und der L 361n.
2005
2006
Der Petitionsausschuss des Landtages hält die Trassenführung durch die Erftaue für vertretbar.
Der Landtag verabschiedet das Landesstraßenausbaugesetz mit dem Landesstraßenbedarfsplan als Anlage. Die L 361n ist in Stufe 1 eingestuft, d.h. sie soll bis 2015 gebaut oder in Bau sein.
2007
Die Fraktion Die Grünen der Stadt Grevenbroich beantragen die Sperrung der Ortsdurchfahrten Kapellen und Laach für LKW.
Straßen.NRW beginnt mit den Arbeiten eines Vorentwurfes. Ein Planfeststellungsverfahren soll das bisherige Ziel ablösen, über einen Bebauungsplan Baurecht zu schaffen.
2007
2010
Die zweite Petition endet erfolglos.
2011
Straßen.NRW stellt den fertiggestellten Vorentwurf vor.
NRW ändert den Landesstraßenausbauplan. Er enthält die prioritären Bauabsichten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Die L 361n ist dort rot dargestellt, d.h. sie ist nachrangig zu planen, nach Realisierung vorrangiger Projekte.
2011
2021
Straßen.NRW legt neue Gutachten vor: Verkehrsgutachten, faunistische Untersuchung und vergleichende Bewertung Artenschutz. Mit dem Verkehrsgutachten soll die Variantendiskussion zugunsten der Ostvariante (Erftauenquerung) endgültig beendet werden.
2022
Der neue schwarz-grüne Koalitionsvertrag sieht vor, den Landesstraßenbedarfsplan zeitnah zu überarbeiten und alle darin enthaltenen Projekte auf den Prüfstand zu stellen, unter Berücksichtigung moderner Klimaschutzziele.
2022