Erwiderung „Pro O: Falsche Zahlen verdrehte Fakten“

Zu den Einlassungen von „Pro O“ in einem Leserbrief im „Eft Kurier“ (28.11.2018) ist im Namen des Bündnisses folgendes anzumerken:

Teilnehmerzahl / Herkunft der Demonstranten.
Die Zahl von 600 Teilnehmern wurde uns vom Einsatzleiter der Polizei nach Ende des Fackelzuges persönlich mitgeteilt und gestern telefonisch bestätigt. Diese können Pressevertreter nach Auskunft der Polizei dort gerne erfragen. Sie deckt sich mit Zählungen von Angehörigen des BUND, die sich zu diesem Zweck zu Beginn des Zugweges postiert hatten. Ein Blick auf die im Internet eingestellten Aufnahmen, insbesondere die Luftbilder, die das enorme Ausmaß des Fackelzuges klar zeigen, lassen sofort erkennen, dass die Einschätzung von „ProO“ völlig unrealistisch ist.
Auch der Vorwurf, dass eine Vielzahl der Demonstranten von weit her gereist sei, muss zurück gewiesen werden. Wer aufmerksam war konnte feststellen, dass die Teilnehmer überwiegend zu Fuß zur Auftaktkundgebung kamen. Der Kirmesplatz war mitnichten komplett zugeparkt.

Vorwurf falscher Zahlen
Laut „Pro O“ wird die geplante Erftquerung nur 4,50 Meter und nicht wie von uns dargestellt 6 Meter hoch. Dies ist schlichtweg falsch. Wie aus dem beigefügten Plan zur L361n deutlich ersichtlich ist, wird die „Unterführung Erft“ eine lichte Höhe (LH) von mindestens 4,50 Metern haben. Dies entspricht der Durchfahrtshöhe. Dazu kommt aber natürlich die Konstruktionshöhe (KH) von 1,98 Metern. Somit ist die Darstellung von sechs Metern Höhe eher noch zu gering.

Auch die übrigen Bauwerke fallen mit Höhen von 6,18 Metern, 5,50 Metern, 2,50 Metern, 5,60 Metern und 2,90 Metern nicht gerade klein aus. Verbunden werden diese allesamt im nahezu kompletten Streckenverlauf durch einen in dem Plan grün eingezeichneten Wall in korrespondierender Höhe, auf dem die Straße dann verläuft. Erkennbar ist, dass dieser die maximale Brückenbreite von 11,60 Metern um bis das doppelte überschreiten wird. Wie man hier von einer Minimierung der Beeinträchtigung der Erftlandschaft sprechen kann, erscheint nicht nachvollziehbar.

Recht hat „Pro O“ lediglich mit dem Einwand, dass das kanalisierte Bett der Erft einer Renaturierung bedarf. Das von ihnen in der geschilderten Form geforderte Straßenbauprojekt widerspricht diesem Ansinnen jedoch in Gänze.

Ob es sich bei den erkennbar falschen Darstellung von „Pro O“ um bewusste Fehlinformationen oder persönlichen Unzulänglichkeiten geschuldete Fehler handelt, kann nicht gesagt werden. Die maßgeblichen Politiker sollten sich jedoch genau prüfen, ob „Pro O“ ein verlässlicher und gewissenhafter Berater ist.